Förderphase 2019/2020
Bitte beachten Sie, dass für die Förderphase 2019/2020 keine Antragstellung mehr möglich ist.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage:
Die allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind zu beachten.
Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg
Ausführliche Informationen zur Antragstellung, zur Durchführung Ihres beantragten Projektes sowie zum Verwendungsnachweis finden Sie in unserem Leitfaden „Landesförderung leicht gemacht“.
Haben Sie noch Fragen?
Die Servicestelle Migrantenselbstorganisationen berät Sie unter der Rufnummer: 02931 82-5000 oder per E-Mail: servicestelle.mso@bra.nrw.de Ansprechpartner*innenAndiola Aldanmis Tel.: 02931/82-2917 E-Mail: Andiola.Aldanmis@bra.nrw.de: Sandra Engelbracht-Baroth Tel.: 02931/82-2916 E-Mail: sandra.engelbracht-baroth@bra.nrw.de Melanie Herkendell Tel.: 02931/82-2918 E-Mail: melanie.herkendell@bra.nrw.de Dieter Hetmann Tel.: 02931/82-2939 E-Mail: dieter.hetmann@bra.nrw.de Alexander Kühner Tel.: 02931/82-2925 E-Mail: alexander.kuehner@bra.nrw.de Claudia Röper Tel.: 02931/82-2937 E-Mail: claudia.roeper@bra.nrw.de Annemarie Zynda Tel.: 02931/82-2931 E-Mail: annemarie.zynda@bra.nrw.de
2. Informationen zur Durchführung der Maßnahme
Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme zugelassen werden. Dafür stellen Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn und begründen darin die Notwendigkeit. Zur Auszahlung der Mittel verwenden Sie das Formular „Mittelabruf“ (siehe unten). Während der Durchführung Ihres Projektes führen Sie Beleglisten für alle Einnahmen und Ausgaben. Wenn Sie bei der Einzel- oder Partnerprojektförderung bürgerschaftliches Engagement einbringen, nutzen Sie das Formular „Nachweis bürgerschaftliches Engagement“. Nach Projektende müssen Sie einen Verwendungsnachweis vorlegen. Beachten Sie bitte die Vorlagefrist im Zuwendungsbescheid! Wenn Ihre Maßnahme 2019 beginnt und bis 2020 laufen soll, müssen Sie außerdem bis zum 30.04.2020 einen Zwischennachweis für das Jahr 2019 vorlegen.
Ausführliche Informationen zur Antragstellung und zur Durchführung Ihres beantragten Projektes sowie zum Verwendungsnachweis finden Sie in unserem Leitfaden .„Landesförderung leicht gemacht“.
Haben Sie noch Fragen? Die Servicestelle Migrantenselbstorganisationen berät Sie unter der Rufnummer: 02931 82-5000 oder per E-Mail: servicestelle.mso@bra.nrw.de
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