Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben
Interkulturelle Zentren sollen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Orte des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds bieten und dem Aufbau eines positiven Wir-Gefühls dienen. Sie sollen zudem ermöglichen, Fortbildungsangebote wahrzunehmen und an weiteren Aktivitäten teilzunehmen.
Niedrigschwellige Integrationsvorhaben für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sollen zur Verbesserung der Lebenssituation des Einzelnen in den Fällen beitragen, welche von bereits bestehenden Programmen nicht erfasst werden.
Die Förderung kann von den in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen vertretenen Verbänden beantragt werden.
Migrantenselbstorganisationen (MSO), die als Mitglied bei einem der o.g. Verbände eingetragen sind, können Fördermittel im Rahmen dieser Förderung erhalten. Nicht-Mitglieder können Informationen zu Förderungen unter dem Menüpunkt "Migrantenselbstorganisationen" beziehen.
Förderung 2020
Das Förderkonzept und die allgemeinen Nebenbestimmungen finden Sie nachfolgend zum Download:
- Förderkonzept (gültig ab 2019)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), PDF-Datei
Kontakt
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36
Kompetenzzentrum für Integration
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
FAX: 02931/82-2909
AnsprechpartnerInnen
Miroslawa Austel-Brzezinski
Tel.: 02931/82-2950
Fax: 02931/82-4-2909
E-Mail: miroslawa.austel-brzezinski@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anneliese Schaffranek
Tel.: 02931/82-2947
Fax: 02931/82-4-2909
E-Mail: anneliese.schaffranek@bezreg-arnsberg.nrw.de
Ergänzende Informationen zu den Arbeitsansätzen der Integrationsagenturen